Unsere Projekte

Stiftungen als handelnde Rechtspersönlichkeiten sind gehalten,

gestaltend in  der Gesellschaft wirksam zu werden. Dies

geschieht vor allem durch die Verwirklichung eigener Projekte.

Darüber hinaus dürfen Zuwendungen an gemeinnützige

Organisationen geleistet werden. Dies darf aber nur zum

geringeren Teil der möglichen Ausschüttung der Stiftungen

geschehen.

Die Wirksamkeit von Stiftungen und Zustiftungen erweist sich

vor allem daran, dass sie Projekte generieren oder unter-

stützten, die neue Wege gehen, Innovationen begünstigen

und Freiwilligenarbeit mit materieller Unterstützung verbinden.

Die Bürgerstiftung berät ihre Zustifter, um sicherzustellen,

dass jeder Cent, der ausgegeben wird, tausendfache Wirkung

zeigt.

 

Haben wir Ihr Interesse an unseren Projekten geweckt?

 

Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne.